Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB)
für die Online-Buchung und Inanspruchnahme von Parkserviceleistungen der Flughafen Nürnberg Service GmbH (FNSG)
I. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für das Vertragsverhältnis zwischen FNSG und Kunden in Bezug auf die Online-Buchung und der Inanspruchnahme von im Voraus gebuchten Parkserviceleistungen (hierzu zählen sämtliche Leistungen der FNSG in Bezug auf Parken).
II. Vertragsabschluss und Leistungserbringung
(1) Der Vertrag kommt, auch bei Vermittlung durch einen Partner (wie etwa Reisebüro), direkt zwischen FNSG und dem Kunden zustande. Der Partner ist dabei nur Bote der Erklärungen zwischen FNSG und dem Kunden und hat keine eigene Vertretungsmacht. Es gelten stets nur die von der FNSG bereitgestellten Tarif- und Parkbedingungen. Darüberhinausgehende Zusagen des Partners haben keine bindende Wirkung für die FNSG.
(2) Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und FNSG kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch die FNSG zustande, welche ausschließlich an die im Buchungsvorgang angegebene E-Mail-Adresse versandt wird. Die FNSG übernimmt nur die Gewähr für den Versand, nicht für deren Zugang.
(3) Eine Änderung der Rechnungsanschrift ist nachträglich nicht möglich.
(4) Mit Vertragsabschluss erwirkt der Kunde das Recht zur einmaligen Einstellung seines PKW in die ihm bestätigte Parkierungsanlage der FNSG am Airport Nürnberg für den in der Buchung angegebenen Zeitraum. Mehrmaliges Ein- oder Ausfahren ist nicht möglich.
(5) Die Flughafen Nürnberg Service GmbH verpflichtet sich, dem Kunden einen Stellplatz zu den vereinbarten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Aus dem Buchungssystem ist ersichtlich, welches Parkhaus bzw. welche Parkfläche zum gewünschten Buchungszeitpunkt noch Kapazitäten hat, so dass der Kunde dementsprechend wählen kann, in welchem Parkhaus bzw. innerhalb welcher Parkfläche er parken möchte. Innerhalb dieser Parkierungsanlage besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.
(6) Entfernt der Mieter sein Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht aus der Parkierungsanlage, verlängert sich der Vertrag über die Parkleistung für die Zeit nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit bis zur Entfernung des Fahrzeugs. Sofern in der Produktbeschreibung keine abweichende Regelung diesbezüglich enthalten ist, wird für die verlängerte Parkzeit eine Nachzahlgebühr fällig. Diese beträgt 15,00 € je angefangenem Überziehungstag. Das so zusätzlich anfallende Parkentgelt ist bei Entfernung des Fahrzeugs zur Zahlung fällig.
(7) Die Höchstparkdauer beträgt 90 Tage.
(8) Sofern durch Sonderereignisse das gebuchte Parkprodukt nicht zur Verfügung gestellt werden kann, verpflichtet sich die Flughafen Nürnberg Service GmbH dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Buchung vorzunehmen. Die Umbuchung bzw. Stornierung erfolgt spätestens 24 Stunden vor Beginn des Parkvorgangs.
(9) Der Kunde stellt sein Fahrzeug ausschließlich in der in der Buchungsbestätigung angegebenen Parkierungsanlage ab. Falls in der gebuchten Parkierungsanlage kein Parken möglich ist (z.B. aufgrund von Baumaßnahmen) stellt die FNSG dem Kunden einen Stellplatz in einer mindestens gleichwertigen Parkierungsanlage zur Verfügung.
(10) Die Flughafen Nürnberg Service GmbH übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und sonstigen Behinderungen, z.B. Blockade von Schranken durch andere Kunden. In diesen Fällen ist die Flughafen Nürnberg Service GmbH nicht verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Buchung vorzunehmen.
(11) Die Stellplatzbuchung ist nicht übertragbar oder veräußerbar und ausschließlich für die persönliche Verwendung bestimmt.
(12) Es dürfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene Personenkraftwagen (PKW) eingestellt werden. Das Einfahren oder die Benutzung mit nicht zum Straßenverkehr zugelassenen PKW, PKW mit Anhängern, mit anderen Kraftfahrzeugen sowie mit Krafträdern, Fahrrädern, Rollern, Inline-Skates, Skateboards, etc. ist nicht gestattet. Die Fahrzeughöhe darf 2,0 m und die Fahrzeuglänge 5,10 m nicht überschreiten. Das in den Parkhäusern zugelassene Gesamtgewicht darf 2,5 t nicht überschreiten.
(13) Die FNSG kann Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des Mieters aus der Parkierungsanlage abschleppen lassen, wenn:
• das Fahrzeug auf nicht gekennzeichneten Parkflächen abgestellt ist, oder die Rettungs- und Feuerwehrflächen zuparkt,
• das Fahrzeug durch undichten Tank oder Motor oder durch andere Mängel den Parkplatz verunreinigt bzw. dessen Betrieb gefährdet,
• das Fahrzeug andere Fahrzeuge oder Durchfahrten blockiert.
(14) Vertragsbestandteil ist außerdem die Benutzungsordnung für Halte- und Parkflächen am Flughafen Nürnberg der Flughafen Nürnberg Service GmbH in der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Fassung.
III. Zahlung
(1) Die Parkgebühr für den gebuchten Zeitraum und gegebenenfalls die Buchungsgebühr sind sofort bei Buchung zu bezahlen.
(2) Solange das Parkentgelt nicht vollständig entrichtet ist, ist die FNSG berechtigt, sämtliche von ihr nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zurückzubehalten. Das gilt auch für den Fall, dass bei einer Buchung über einen Partner das Buchungs-entgelt dort entrichtet wurde (Partnerinkasso) und dieser das Entgelt nicht oder nicht vollständig an die FNSG übermittelt hat.
(3) Bei Überschreitung der gebuchten Parkdauer wird für den Überschreitungszeitraum eine Nachzahlung gemäß Ziff. II Abs. 6 fällig. Diese kann nur am Kassenautomaten erfolgen.
(4) Der Kunde erhält nach erfolgreicher Buchung eine Buchungsbestätigung/Quittung mit Angabe der erhobenen Gebühren. Außerdem erhält er je ein Ticket mit QR-Code zum Ausdrucken oder zur Nutzung auf Mobilgeräten. Diese Unterlagen werden als E-Mail von der Flughafen Nürnberg Service GmbH verschickt. Die Flughafen Nürnberg Service GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese E-Mail beim Kunden ankommt.
(5) Bei einer Unterschreitung der gebuchten Parkdauer erfolgt keine Gutschrift des bereits bezahlten Parkentgelts.
(6) Eine Rückerstattung des Parkentgelts ist auch in dem Fall ausgeschlossen, dass ein Kunde die gebuchte Parkserviceleistung gar nicht in Anspruch nimmt.
(7) Für Stornierungen/Umbuchungen (sofern diese nach den Bedingungen des gebuchten Tarifs zulässig sind) werden die je Produkt festgelegten Entgelte berechnet.
(8) Für Rückerstattungen von zu viel geleisteten Entgelten, die aufgrund eines Umstandes erforderlich werden, den der Kunde/Anspruchsteller zu vertreten hat (z.B. Doppel- belastungen aufgrund von Ticketbezahlung trotz vorhandener Online-Buchung), kann die FNSG eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € gegenüber dem Kunden/Anspruchsteller erheben.
IV. Stornierung/Umbuchung
(1) Stornierungen/Umbuchungen sind möglich, soweit dies in den Produktbeschreibungen ausdrücklich aufgeführt wird. Bei nicht stornierbaren Produkten erfolgt keine Rückerstattung der Parkentgelte.
(2) Stornierungen/Umbuchungen erfolgen online über das Stellplatzbuchungssystem unter Bezugnahme auf die jeweilige Buchungsnummer oder über den Partner, über den der Kunde im Wege der Vermittlung die Parkserviceleistung gebucht hat.
(3) Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen im Zusammenhang mit Stornierungen/ Umbuchungen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung/Umbuchung bei der FNSG.
(4) Bei einer Stornierung erhält der Kunde eine Stornierungsbestätigung. Diese wird als E-Mail von der Flughafen Nürnberg Service GmbH verschickt. Die Flughafen Nürnberg Service GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese E-Mail beim Kunden ankommt.
(5) Bei einer Umbuchung erhält der Kunde eine neue Buchungsbestätigung mit dem neuen gebuchten Parktarif. Je nach Produkt kann eine Umbuchungsgebühr anfallen. Ergibt sich aus der Umbuchung eine Preisdifferenz zur ursprünglichen Buchung, so erfolgt automatisch eine Gutschrift oder Nachbelastung des Differenzbetrags.
V. Zufahrtsmedium
(1) Die Zufahrt zur und die Ausfahrt aus der gebuchten Parkierungsanlage erfolgt über das bei der Buchung angegebene Kfz-Kennzeichen.
(2) Sofern das bei der Buchung hinterlegte Kfz-Kennzeichen bei der Einfahrt nicht gelesen wird oder Sie mit einem anderen Kennzeichen einfahren als bei der Buchung angegeben, nutzen Sie bitte den QR-Code auf der Buchungsbestätigung bei der Einfahrt.
(3) Sofern der QR-Code bei der Einfahrt nicht vorliegt, wenden Sie sich bitte über die Sprechstelle an der Einfahrt zur Parkierungsanlage oder über Telefon (Tel.-Nr.: 0911 – 937 1313) unter Angabe der Buchungsnummer an den Parkservice.
(4) Parkvorgänge, die nicht gemäß Abs. 1, 2 oder 3 ausgeführt werden, z. B. wenn bei fehlendem QR-Code ein Ticket gezogen wird, müssen direkt am Kassenautomaten zu den geltenden Parktarifen bei Einfahrt ohne Vorausbuchung der jeweiligen Parkierungsanlagen gezahlt werden. Die Verrechnung mit gegebenenfalls bereits im Voraus bezahlten Park- und Buchungsentgelten ist nicht möglich. Die gegebenenfalls abweichenden Parktarife gemäß der Buchung sind in diesen Fällen nicht mehr gültig.
VI. Datenschutz
(1) Die FNSG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen der Buchung von Parkserviceleistungen.
(2) Die FNSG trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten des Kunden nur erhoben, gespeichert und verbreitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich, womit der Kunde durch die Buchung und der damit in Zusammenhang stehenden Akzeptanz dieser AGB sich ausdrücklich einverstanden erklärt.
(3) Weitere Hinweise zum Datenschutz und zu Zweck, Art und Umfang der Erhebung sowie Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
VII. Haftung
(1) Die Flughafen Nürnberg Service GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle von ihr verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Flughafen Nürnberg Service GmbH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haftet die Flughafen Nürnberg Service GmbH nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
(4) Soweit die Haftung der Flughafen Nürnberg Service GmbH nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für die Erfüllungsgehilfen der Flughafen Service GmbH.
(5) Die Haftung, sofern sie nach den Abs. 1 bis 4 gegeben ist, der Flughafen Nürnberg Service GmbH erstreckt sich nur auf das Fahrzeug selbst, nicht auf den Fahrzeuginhalt. Im Übrigen ist die Haftung der Flughafen Nürnberg Service GmbH ausgeschlossen, sofern das Gesetz dies zulässt. Die Flughafen Nürnberg Service GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug vor dem Verlassen der Parkflächen auf Schäden zu untersuchen. Schäden sind der Flughafen Nürnberg Service GmbH unverzüglich vor Verlassen der Parkflächen zu melden.
(7) Das Nutzungsrecht an der Stellfläche dient nur der Einstellung von Kraftfahrzeugen.
Bewachung und Verwahrung sind nur bei Buchung eines diese Leistungen ausdrücklich umfassenden Tarifs Gegenstand des Vertrags. Demgemäß übernimmt die Flughafen Nürnberg Service GmbH bei allen anderen Produkten keine Obhutspflichten für die eingestellten Fahrzeuge.
(8) Der Flughafen Nürnberg Service GmbH stehen wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu. Befindet sich der Mieter mit dem Ausgleich der Forderungen der Flughafen Nürnberg Service GmbH in Verzug, so kann diese die Pfandverwertung frühestens zwei Wochen nach deren Anordnung vornehmen.
VIII. Service-Parken (ParkenPLUS)
Zusätzlich zu bzw. abweichend von den oben genannten Regelungen gelten für das Service-Parken (ParkenPLUS) folgende Bestimmungen:
(1) Zustandekommen des Bewachungsvertrages
Mit der Übergabe des Fahrzeuges an das Personal der FNSG, einer gemeinsamen Inaugenscheinnahme, sowie der Unterschrift auf dem Formular zur Auftragsannahme kommt ein Bewachungsvertrag zustande.
(2) Dauer der Bewachung, Folgen der Überschreitung der vereinbarten Zeit
Die Höchstdauer der Einstellung beträgt 90 Tage. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung kann auch eine längere Einstelldauer vereinbart werden. Die FNSG ist berechtigt, Voraus- oder Zwischenzahlungen zu verlangen. Ist das Fahrzeug innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht abgeholt worden, so ist die FNSG berechtigt, das Fahrzeug auf einen allgemein zugänglichen Parkplatz zu bringen und nach weiteren zwei Monaten versteigern zu lassen. Der Erlös wird, nach Abzug der entstandenen Kosten und des Mietzins für die gesamte Einstellzeit, dem Halter zur Verfügung gestellt. Deckt der Erlös die entstandenen Kosten und den Mietzins nicht ab, so ist der Halter bzw. Einsteller verpflichtet, den Differenzbetrag der FNSG zu erstatten.
(3) Die Herausgabe des Fahrzeuges
Das Fahrzeug kann nur unter Vorlage der Online-Buchungsbestätigung oder des Auftragsannahmeformulars und nach Begleichung der über den bereits bei der Online-Buchung gezahlten Betrag hinausgehenden Kosten abgeholt werden, es sei denn, dass bei der Einstellung eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die FNSG ist berechtigt das Fahrzeug demjenigen, der die Buchungsbestätigung oder das Auftrags-annahmeformular vorlegt, ohne weiterer Prüfung der Legitimation auszuhändigen. Hat der Einstellende seine Belege verloren, ist die FNSG berechtigt, die Legitimation durch Vorlage des Fahrzeugscheins und Lichtbildausweises zu prüfen.
(4) Haftung
Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden am eingestellten bzw. übergebenen Fahrzeug haftet die FNSG eingeschränkt, bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf 150.000,00 Euro begrenzt.
Bei einer nicht gemeinsamen Inaugenscheinnahme übernimmt die FNSG keinerlei Haftung für Schäden.
Die FNSG haftet nicht für mittelbare Schäden ( z. B. Kosten für Mietwagen, Reisekosten, Verdienstausfall ) Für Gegenstände, die sich im Fahrzeug befinden, ist die Haftung auf 2.500,00 Euro begrenzt. Für Schmuck bzw. Gegenstände aus Edelmetall, die sich im Fahrzeug befinden, ist die Haftung auf 500,00 Euro begrenzt. Für Bargeld im Fahrzeug wird keine Haftung übernommen.
(5) Verhalten im Schadensfall
Jeder Schadensfall ist sofort bei Abholung des Fahrzeuges durch den Einsteller dem anwesenden FNSG-Servicepersonal zu melden. Die Schäden sind genau zu beschreiben. Hierüber wird sofort ein Protokoll gefertigt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist. Beanstandungen nach dem Verlassen der Parkierungsanlage werden nicht anerkannt.
IX. Sonstige Bestimmungen
(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Nürnberg.
(2) Die Flughafenbenutzungsordnung ist online unter http://airport-nuernberg.de/flughafenbenutzungsordnung.pdf einzusehen. Die Benutzungsordnung für Halte- und Parkflächen am Flughafen Nürnberg der Flughafen Nürnberg Service GmbH (FNSG) ist online unter http://airport-nuernberg.de/parkplatzbenutzungsordnung.pdf einzusehen. Die Flughafenbenutzungsordnung und die Nutzungsordnung für mietzinspflichtige Parkplätze sind Bestandteil dieses Vertrags.
(3) Auf diesen Vertrag finden die Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung.
(4) Im Falle der Übersetzung dieser Vertragsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich.
Flughafen Nürnberg Service GmbH
Flughafenstr. 100
90411 Nürnberg